Pressemitteilung der Grünen Alternativen Freiburg (GAF) zur Ehrung der die ehemaligen Sicherungsverwahrten bewachenden Polizeibeamten
Die Grüne Alternative Freiburg (GAF) kritisiert die geplante Ehrung der die ehemaligen Sicherungsverwahrten bewachenden Polizeibeamten und fordert die Stadtverwaltung auf, von ihrem Antragsrecht nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz einen sehr zurückhaltenden Gebrauch zu machen.
Die Rathausspitze plant zum Neujahrsempfang der Stadt am 13. Januar 2011 wieder Menschen aus der Bürgerschaft einzuladen, die sich im zurückliegenden Jahr in besonderer Weise verdient gemacht haben. Nachdem Oberbürgermeister Dieter Salomon beim Neujahrsempfang am 08. Januar 2010 die Ehrenmedaille der Stadt an den 31-jährigen Timo Kröger überreicht hatte, weil dieser in vorbildlicher Weise dazwischen gegangen war, als vier Jugendliche einen 16-Jährigen attackierten, sollen dieses Jahr jene Polizeibeamten eine Ehrung erfahren, welche die in Freiburg lebenden, aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember .2009 aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassenen Sicherungsverwahrten rund um die Uhr überwachen.
Die Grüne Alternative Freiburg (GAF) kritisiert dieses Vorhaben des Oberbürgermeisters und fordert ihn hiermit auf, dieses nochmals zu überdenken.
Eine Ehrung der ca. 140 zur Bewachung der entlassenen Sicherungsverwahrten eingesetzten Polizeibeamten suggeriert, diese machten einen im Gegensatz zu ihren Kollegen besonders herausgehobenen Job. Dies ist erstens nicht der Fall. Andere wichtige Aufgaben müssen vielmehr zurückstehen und alle Polizeibeamten spüren die Mehrbelastung, welche sie gleichermaßen durch Überstunden auffangen müssen. Und zweitens macht eine solche Ehrung die Bevölkerung glauben, dass es für die dafür eingesetzten Polizeibeamten eine besondere Belastung sein muss, mit ehemals Sicherungsverwahrten Umgang zu haben. Es suggeriert, dass es sich bei den Bewachten weniger um Menschen, als um wandelnde Gefahren nach Art von tickenden Zeitbomben handelt.
„Dieses Anscheinerwecken verurteilen wir , da es in diametralem Widerspruch zu unserem Verständnis der Menschenwürde steht. Ein nachhaltiger Beitrag zu Sicherheit Freiburgs wird durch die Polizeibewachung nicht geleistet. Vielmehr wird dadurch verhindert, dass auf die Wiedereingliederung Langzeitinhaftierter ausgerichtete Einrichtungen im erforderlichen Maße mit den Entlassenen arbeiten können. Dies allerdings wäre erforderlich, um einen nachhaltigen Opferschutz zu gewährleisten“, sagt Andreas Langbein, Sprecher der GAF.
Die Grüne Alternative Freiburg (GAF) fordert die Stadtverwaltung zudem auf, von ihrem Antragsrecht nach § 5 Abs. 1 des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG), welcher voraussichtlich zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, sollte der Bundespräsident sich nicht eines besseren besinnen, einen sehr zurückhaltenden Gebrauch zu machen.
Keinesfalls dürfen finanzielle Aspekte, Druck von Seiten der Polizeiführung, der Politik und der Medien dabei eine Rolle spielen. Vielmehr muss sich die Stadtverwaltung in jedem Einzelfall mit den Tatsachen auseinandersetzen und sollte dabei ein entscheidendes Augenmerk darauf richten, auch die gegen eine Unterbringung sprechenden Aspekte dargelegt zu bekommen. Insbesondere aber muss sich die Stadtverwaltung bei ihrer Entscheidung stets bewusst sein, dass das Therapieunterbringungsgesetz verfassungsrechtlich auf überaus wackeligen Füßen steht und sie womöglich Beihilfe leistet zu menschenrechtswidrigen Freiheitsentziehungen.
„Wir empfehlen der Stadtverwaltung, welche nach dem Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden ist, mit einer etwaigen Antragstellung wenigstens abzuwarten, bis sich das Bundesverfassungsgericht dazu geäußert hat. Eine Entscheidung ist für Februar 2011 zu erwarten. Ein kürzerer Entscheidungszeitraum erscheint ohnehin nicht realistisch, will man sich eine fundierte Meinung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Antragstellung bilden. Die nunmehrige Umdeutung ehemals als schuldhaft handelnd verurteilter Personen in psychisch Gestörte, allein zu dem Zweck diese Menschen erneut wegsperren zu können, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Dieses Gesetz ist durchzogen von Verfassungsbrüchen. Die Stadtverwaltung sollte sich nicht dafür hergeben, ein solches der Medienhetze geschuldetes, an den Grundfesten unseres Rechtsstaates rüttelndes Gesetz blindlings zu exekutieren, nur weil das im Moment als politisch opportun erscheint“, sagt Tina Gröbmayr, Sprecherin der GAF.
Problematisch ist zudem, dass nach wie vor nicht sicher geklärt ist, in welcher Einrichtung die nach dem Therapieunterbringungsgesetz wieder Weggesperrten menschenwürdig untergebracht werden können.

