Und was bedeutet das jetzt genau?

  • JedeR hat 48 Stimmen, weil es im Gemeinderat 48 Sitze zu vergeben gibt
  • Wenn weniger als 48 Stimmer vergeben werden, verfallen die übrigen Stimmen. Werden mehr als 48 vergeben, werden ALLE Stimmen dieses/dieser WählerIn ungültig!
  • Diese Stimmen können frei über alle Listen verteilt werden (panaschieren)
  • Jeder Kadidatin/jedem Kandidat können bis zu 3 Stimmen gegeben werden (kumulieren) 
  • Entscheidend für die Zahl der Sitze im Gemeinderat für eine Liste ist die Gesamtzahl der Stimmen, die eine Liste im Vergleich zu anderen Listen erhält (Verhältniswahl)
  • Die Zuteilung der Sitze erfolgt nach dem so genannten d'Hondt-Verfahren (auch Höchstzahlverfahren genannt).
  • Steht die Zahl der Sitze fest, die eine Liste erhält, erhalten diejenigen Listenmitglieder einen Sitz im Gemeinderat, die innerhalb der Liste die meisten Einzelstimmen erhalten haben.
  • Gewohnt gut aufbereitete Informationen zum Wahlverfahren gibt es auch bei der Landeszentrale für Politische Bildung
  • Die offiziellen Bestimmung für die Wahl finden sich im Kommunalwahlgesetz